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   BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U   

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https://dejure.org/1960,1082
BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U (https://dejure.org/1960,1082)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1960 - IV 49/58 U (https://dejure.org/1960,1082)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1960 - IV 49/58 U (https://dejure.org/1960,1082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerpflicht der Bezirksstellenleiter des Nordwest-Lotto - Gesichtspunkte zur Beurteilung von selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 270
  • BStBl III 1960, 349
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 15.12.1934 - V A 114/33
    Auszug aus BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U
    Seine Stellung ist hiernach der eines Generalagenten einer Versicherungsgesellschaft vergleichbar, der, soweit er nicht selbst Versicherungen vermittelt oder abschließt, in der Rechtsprechung als nichtselbständig behandelt wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 114/33 vom 15. Dezember 1933, RStBl 1934 S. 1208, Slg. Bd. 35 S. 214).
  • BFH, 06.06.1973 - I R 203/71

    Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG aus der Rückgabe eingesammelter Pfandflaschen

    Dieses Merkmal erfordert, daß der Tätigwerdende sich mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137), daß er eigene Leistungen gegen Entgelt an den Markt bringt, d. h., daß es sich bei seinem Tätigwerden um eine Tätigkeit handeln muß, die unmittelbar dem Leistungsaustausch dient (BFH-Urteil vom 15. Juni 1960 IV 49/58 U, BFHE 71, 270, BStBl III 1960, 349).
  • BFH, 14.09.1967 - V 108/63

    Abgrenzung eines selbständigen Gewerbetreibenden von einem Angestelltenverhältnis

    Die aus dieser Tätigkeit im Jahr 1959 erzielten Provisionen betrachtete er nach dem Urteil des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) im Gegensatz zu seinen früheren Erklärungen als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

    Der Stpfl. hat entsprechend seiner vertraglich vereinbarten Stellung als Gewerbetreibender die Umsätze aus Leistungen als Bezirksstellenleiter zusammen mit den weiteren Umsätzen erklärt, und zwar von 1957 ab unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf und sodann auf das Urteil des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a. a. O.) unter Vorbehalt.

    Der Stpfl. kann schließlich seine Umsatzsteuerpflicht durch die Bezugnahme auf das Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a. a. O.) nicht mit Erfolg verneinen, weil er meint, diese Entscheidung sei auch der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a. a. O.) sind demnach nicht für die Umsatzsteuer zu übernehmen.

  • BFH, 14.09.1967 - V 128/64

    Deutsche Klassenlotterie Berlin - Bezirksleiter - Unternehmereigenschaft

    Das VG bezog sich auf das Urteil des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und kam unter besonderer Berücksichtigung der lohnsteuerrechtlichen Abgrenzungsgrundsätze zu dem Ergebnis, daß eine zur persönlichen Abhängigkeit führende Weisungsgebundenheit vorliege und ein echtes Unternehmerwagnis fehle.

    Später berief sich der Stpfl. auf das Urteil des BFH IV 49/58 vom 15. Juni 1960 (a. a. O.) und machte, ohne daß sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse geändert hätten, geltend, er sei als Arbeitnehmer nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a. a. O.) sind nicht für die Umsatzsteuer zu übernehmen.

  • BFH, 13.04.1967 - V 136/65

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von nichtselbstständigen Bezirksstellenleitern

    In der als Revision zu behandelnden Rb. (§ 184 Abs. 2, §§ 115 ff. FGO) bezieht sich der Stpfl. auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) V 148/60 vom 31. Juli 1964, die Entscheidung des Bundessozialgerichts 2 RU 196/62 vom 9. Dezember 1964, das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 270 - BFH 71, 270 -, BStBl III 1960, 349), das auch für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bindend sein müßte, und ferner auf die Neufassung des § 4 Ziff. 17 durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (16. UStÄndG) vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 17).

    Auf das BFH-Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a.a.O.) kann der Stpfl. sein Revisionsbegehren nicht stützen, da dieses Urteil noch von der früheren Rechtsprechung ausgeht und die Frage der Selbständigkeit oder NichtSelbständigkeit von der Art der Tätigkeit abhängig macht.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a.a.O.) sind demnach nicht, wie der Stpfl. meint, für die Umsatzsteuer zu übernehmen und auf keinen Fall für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bindend.

  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr setzt voraus, daß sich jemand nach außen hin erkennbar am allgemeinen wirtschaftlichen Leben beteiligt, indem er an dem allgemeinen Güter- und Leistungsaustausch teilnimmt; es müssen eigene Leistungen gegen Entgelt an den Markt gebracht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 49/58 U vom 15. Juni 1960, BStBl 1960 III S. 349, Slg. Bd. 71 S. 270).
  • BFH, 04.07.1968 - IV R 77/67

    Bremer Toto und Lotto GmbH - Bezirksleiter - Gewerbetreibende

    Der Steuerpflichtige bestritt unter Hinweis auf das Urteil des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) seine Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht.

    Der Senat nahm allerdings in seinem Urteil IV 49/58 U, auf das sich der Steuerpflichtige beruht, an, daß sich ein Bezirksstellenleiter des Nordwest-Lottos am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht beteilige.

  • BFH, 14.09.1967 - V 4/65

    Unternehmereigenschaft der ezirksstellenleiter der Niedersächsischen Fußball-Toto

    Erst später, nämlich nach dem Bekanntwerden des Urteils des FG Düsseldorf V 14/57 vom 27. September 1958 sowie nach Veröffentlichung der Urteile des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und IV 251/59 vom 15. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 124), die die Gewerbesteuerpflicht von Bezirksstellenleitern des Nordwestlotto bzw. des Berliner Zahlenlotto betreffen, begehrte der Stpfl. als Arbeitnehmer behandelt zu werden, ohne daß sich die vertraglichen Beziehungen oder deren tatsächliche Gestaltung geändert hatten.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a.a.O.) sind demnach nicht für die Umsatzsteuer zu übernehmen.

  • BFH, 02.03.1967 - V 65/63

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Selbstständigkeit bzw.

    Der Stpfl., der für das Streitjahr 1959 durch Abgabe der Umsatzsteuererklärung und für die Vorjahre durch Hinnahme der Umsatzsteuerfestsetzungen entsprechend seinen Erklärungen seine Unternehmereigenschaft selbst bejaht hat, kann, da sich seine rechtlichen Beziehungen zur GmbH oder die tatsächliche Gestaltung der Verträge nicht geändert haben, nunmehr seine Umsatzsteuerpflicht lediglich unter Hinweis auf das Urteil des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) nicht mit Erfolg verneinen.

    Die Ausführungen in dem die Gewerbesteuerpflicht eines Bezirksstellenleiters betreffenden Urteil IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (a.a.O.) sind demnach nicht für die Umsatzsteuer zu übernehmen.

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